Forum Bioethik

Das neue Sterbehilfe-Gesetz in den Niederlanden


Im April 2001 wurde in den Niederlanden das weltweit erste Euthanasie-Gesetz erlassen. Insbesondere in Deutschland wurde dies heftig kritisiert, nicht zuletzt auf Grund der problematischen Erfahrungen im 3.Reich und dem dortigen Umgang mit der Euthanasie.

Braunschweiger Zeitung vom 11.04.01
Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe: "Ruhe und Rechtssicherheit" soll das neue Gesetz zur aktiven Sterbehilfe Ärzten und Patienten bringen - das erhoffen sich zumindest viele Politiker in den Niederlanden nach Jahrzehnten der kontroversen Diskussion. Ob es dazu kommt, ist fraglich. Gewiss, das Gesetz legt strenge Kriterien für eine Hilfe zum Freitod fest, doch solange es keinen Schutz vor Mißbrauch gibt, sollte das Töten durch Ärzte gibt, sollte das Töten durch Ärzte nicht legalisiert. So tun sich gerade  zwischen Selbst- und Fremdbestimmung äußerungsunfähiger Patienten immer noch rechtliche Grauzonen auf. Was ist zum Beispiel, wenn Angehörige der Pflege eines totkranken Menschen überdrüssig werden und versuchen, Einfluß auf den Sterbenden auszuüben? Wie frei kann der Wille eines Patienten angesichts von Qualen und psychischen Druck überhaupt sein?
Zu Recht weisen Ärzte und Hospize darauf hin, daß die Alternativen zur aktiven Sterbehilfe noch lange nicht ausgeschöpft sind: Ein Umdenken im Gesundheitswesen ist dringend nötig - auch um Patienten ein Dahinvegetieren in Krankenhäusern, Pflege-und Altenheimen zu ersparen. So könnte die Förderung moderner Therapien dazu beitragen, Leid sowie Schmerzen erheblich zu reduzieren und für ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt zu sorgen.
Die niederländische Regelung macht Ärzte zu Handlangern eines Sterbegesetzes und stellt ihre Berufsauffassung in Frage. Denn: Mediziner sollen Leben erhalten - nicht beenden.
 

Diskussion um Selbstmordpille: Vorschlag der niederländischen Gesundheitsministerin - eine Kommssion soll prüfen
(Braunschweiger Zeitung, 17.04.01)
Nach der Verabschiedung des weltweit  umstrittenen, ersten Gesetzes über Sterbehilfe wird in den Niederlanden nun über eine sogenannte Selbstmordpille für lebensmüde alte Menschen diskutiert.
Angestoßen wurde die Debatte am Wochenende durch Gesundheitsministerin Els Borst. In einem Interview mit der Zeitung "NRC Handelsblad" erklärte sie, "nichts dagegen" zu haben, dass alten Menschen so das Recht auf selbstständige Beendigung ihres Lebens gewährt werde. Voraussetzung für die Gewährung der Todespille müsse die Zustimmnung durch eine unabhängige Kommission sein, meinte die Politikerin von der linksliberalen Partei D66. Die Kommission müsse jeden Fall vorab prüfen, ergänzte die Ministerin, die das Euthanasiegesetz im Parlament vertreten hatte.
Nach dem Euthanasie-Gesetz, das voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten wird, kann die Sterbehilfe straffrei nur im Fall unerträglichen und ausweglosen Leidens durch Ärzte gewährt werden. Die Mediziner müssen zuvor die Meinung eines besonders geschulten Kollegen einholen.
 

Kurzinformation zur internationalen Handhabung der aktiven Sterbehilfe
(Braunschweiger Zeitung, 11.04.01)
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Passive Hilfe, etwa das Abschalten der Beatmungsmaschine, ist hingegen straffrei. In den meisten anderen Ländern wird Sterbehilfe mit Mord gleichgesetzt oder gar nicht zum Thema gemacht. In einigen Staaten gelten Ausnahmen.
Schweiz: Die Organisation "Exit" besorgt Todeswilligen ein ärztliches Attest für Gift zur Selbsteinnahme.
Dänemark: Medizinisches Testament kann Behandlung beenden.
Schweden: Hilfe beim Selbstmord ist nicht strafbar.
Frankreich: Passive Sterbehilfe ist legal.
Großbritannien: Verboten, aber in Schottland erhielt 1996 eine Patientin die "Erlaubnis zum Sterben".
USA: In Oregon seit 1994 erlaubt (nie praktiziert); seit 1996 auch in Vermont und Connecticut.
Australien: 1996 zunächst erlaubt, dann wieder verboten.
Kolumbien: Seit 1997 erlaubt, muß jedoch beantragt werden.
China: Krankenhäuser dürfen seit 1998 Sterbehilfe leisten.
 

Weitere Informationen zum Thema Sterbehilfegesetz in den Niederlanden bei www.fuente.de und www.bioethik-bayern.de
 

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