Forum Bioethik |
VI. Patentierung
Die Frage der Patente ist eine sehr schwierige Frage. Nicht zuletzt
ist dies deutlich geworden im Prozeß der südafrikanischen Regierung
gegen verschiedene Firmen wegen günstigere Medikamente gegen Aids,
der jetzt - auf Grund des öffentlichen Druckes - von der südafrikanischen
Regierung (im April 2001) gewonnen wurde.
Im weiteren einige Hinweise und Fakten zum Europäischen Patentamt (EPA) und der Arbeitsweise, die einem Informationsblatt von Greenpeace entnommen sind: „1973 unterzeichneten 13 Staaten in München das Übereinkommen
über die Erteilung europäischer Patente. Die Idee: ein einheitliches
Patentsystem aufzubauen, um den Patentschutz in Europa einfacher und billiger
zu machen,
Erteilung von Patenten:
Greenpeace
‘Europäische Patente werden nicht erteilt für Pflanzensorten
oder Tierarten sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur
Züchtung von Pflanzen und Tieren, diese Vorschrift ist auf mikrobiologische
Verfahren und auf die mit Hilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse
nicht anzuwenden’.
Ohne Rücksicht auf Artikel 53b wurden bis 1995 Patente auf Pflanzen
und Tiere erteilt. Aus dieser Zeit ist das 1992 erteilte Patent auf die
Krebsmaus das bekannteste. In Folge eines Einspruches von Greenpeace gegen
ein Pflanzen- Patent der Firma PGS entschied die Beschwerdekammer des EPA
im März 1995:
Doch erst Anfang 1997 wurde die Patentierung von Pflanzen und Tieren eingestellt. Erteilt wurde u.a. 1996 ein Patent der Firma Monsanto EP546090 auf herbizidresistente Pflanzen, gegen das Greenpeace im März 1997 erneut Einspruch einlegte. Eine Entscheidung über den Einspruch wurde bis zum April 2000 verzögert. Inzwischen hat der Verwaltungsrat des EPA im Juni 1999 einen entscheidenden Schritt getan: Er erklärte die neue EU-Richtlinie „Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen“ zur neuen Ausführungsordnung des Euroäischen Patentübereinkommens (EPÜ), obwohl EPÜ und Richtlinie nichts miteinander zu tun haben. Es wurde also eine künstliche Lösung geschaffen, um ab September 1999 wieder Patente auf Pflanzen und Tiere zu erteilen. Nach Ansicht des Amtes sind Pflanzensorten jetzt patentierbar, wenn sich der Antrag nicht nur auf eine einzelne Pflanzensorte bezieht. Dieses Vorgehen wird selbst von Mitarbeitern des Amtes als abwegig angesehen: Man könne nicht die Bigamie verbieten und gleichzeitig die Polygamie erlauben. Tatsächlich ist der Verwaltungsrat des EPA gar nicht befugt, Ausführungsordnungen so weit auszulegen, daß sie dem EPÜ widersprechen. Hierzu ist eine Novellierung der EPÜs notwendig, die nur von der Vertragsstaatenkonferenz durchgeführt werden kann. Diese Ansicht teilt auch das Deutsche Justizministerium. Auch die Große Beschwerdekammer des EPA beschließt am 20.12.1999 in Folge einer Verhandlung eines Patentantrages der Firma Novartis, daß Patente auch dann erteilt werden können, wenn sie Pflanzensorten umfassen. Die Besetzung der Kammer legt den Verdacht nahe, daß sie nicht unabhängig von den Interessen des Amtes entscheidet. Von den sieben Mitgliedern der Beschwerdekammer war lediglich eine Person nicht am EPA angestellt. Der Vorsitzende der Kammer, Herr Messerli, ist gleichzeitig Vizepräsident des EPA und erklärte schon 1993, daß er Patente auf Lebewesen befürworte. Zum aktuellen Fall teilte das EPA Greenpeace bereits vor der Verhandlung im April 2000 mit, man sei der Auffassung, daß angesichts dieser neuen Bestimmungen keine Aussicht darauf bestehe, daß das Patent der Firma Monsanto widerrufen werde.“ Weitere Infos bei www.greenpeace.de
bzw. auf der website des Europäischen Patentamtes.
|