Forum Bioethik Informationen zur Todesstrafe / 2002
 

Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben und ist immer grausam, unmenschlich und erniedrigend. Trotzdem gab es z.B.1993 noch über 100 Staaten, in denen sie angewandt wurde.
Andererseits lautet der Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.Dez.1948: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Und Artikel 5 führt aus: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
Zur Einhaltung dieser Erklärung haben sich immerhin alle UNO-Mitgliedstaaten verpflichtet.
 

Fakten und Zahlen über die Todesstrafe: Stand März 2002 
(aus: "Wenn der Staat tötet", eine Information von amnesty international,
hrsg. Sektionskoordinationsgruppe Kampagne gegen die Todesstrafe)
 

Staaten mit und ohne Todesstrafe:
Die neuesten Informationen der Menschenrechtsorganisation amnesty international zeigen:
- 75 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft
- 14 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor
- 20 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft
Somit wenden momentan insgesamt 109 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an.
- 86 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.

Fortschritte in Richtung weltweiter Abschaffung:
Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer.

Todesurteile und Hinrichtungen:
Wenngleich noch immer in 86 Staaten Todesstrafengesetze existieren und auch angewandt werden, so ist doch festzustellen, dass die Zahl derjenigen Länder, in denen tatsächlich Hinrichtungen stattfinden, weitaus niedriger liegt.

Im Jahr 2000 wurden mindestens 1.457 Gefangene in 27 Staaten hingerichtet und 3.058 Personen in 65 Ländern zum Tode verurteilt, ein leichter Rückgang gegenüber 1999. Diese Zahlen beinhalten allerdings nur die amnesty international zur Kenntnis gelangten Fälle; die tatsächlichen Zahlen liegen mit Sicherheit höher.
Wie schon in den Vorjahren gilt auch für 2000, dass die weitaus meisten registrierten Hinrichtungen in nur einigen wenigen Staaten vollzogen worden sind. Allein aus der VR China erhielt amnesty international Berichte über mindestens 1.000 Exekutionen, die Gesamtzahl lag dort aber vermutlich noch sehr viel höher. In Saudi Arabien betrug die Zahl der Hinrichtungen wenigstens 123. In den USA wurde die Todesstrafe im vorvergangenen Jahr 85mal vollstreckt. Aus Iran liegen Berichte über zumindest 75 Hinrichtungen vor. Damit fanden 88% aller Hinrichtungen, von denen amnesty international 2000 weltweit erfahren hat, in diesen vier Staaten statt.

Amnesty international erreichten zudem Berichte über Hunderte von Hinrichtungen im Irak, von denen viele ohne Gerichtsverfahren stattfanden. Allerdings war es der Organisation nur ansatzweise möglich, diesbezügliche Berichte im Einzelfall zu überprüfen.

Todesurteile gegen Jugendliche:
Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Personen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt waren. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und die Konvention über die Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften.
Seit 1990 sind amnesty international nur 7 Staaten weltweit bekannt geworden, die straffällige Jugendliche hingerichtet haben: Iran, Jemen, Nigeria, DR Kongo, Pakistan, Saudi Arabien und die USA. Jemen und Pakistan haben diese Praxis inzwischen für ungesetzlich für ungesetzlich erklärt. Nach offiziellen Angaben haben die USA seit 1990 mit 15 Hinrichtungen mehr Todesurteile an zur Tatzeit minderjährigen Straftätern vollstreckt, als alle anderen Staaten zusammen.

(Info: amnesty international/ Sektionskogruppe Kampagne gegen die Todesstrafe, Postfach 123, 52002 Aachen)

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