Das Weltrechtsprinzip und der International
Criminal Court
Zum Thema:
Straflosigkeit
und der Internationale Strafgerichtshof
Dies ist ein Thema, das im Mittelpunkt von Menschenrechtsfragen steht
und deshalb hier erscheint, obwohl es dabei eigentlich nicht um bioethische
Fragen geht
Besonders davon berührt ist aber die Auseinandersetzung um den
Internationalen Strafgerichtshof. Kaum eine andere Frage im Menschenrechtsbereich
ist so sensibel, da es darum, das Weltrechtsprinzip erstmalig auch in eine
Institution umzusetzen.
Völlig unverständlich ist es, dass sich dem die USA entziehen
wollen.
Im Grunde entziehen sie sich damit jeder moralischen Legitimation -
so dass ihr Anspruch als "Weltpolizei" usw. daher einfach fragwürdig
erscheint.
Wie will jemand für Recht sorgen, der das Recht nicht anerkennt,
jedenfalls nicht für sich.
Um alles genau zu verstehen, sollte man sich mit diesem
zur Zeit so brisanten Thema unbedingt auseinandersetzen.
Menschenrechtserziehung - auch im ethischen Bereich -
ist ohne dieses Thema kaum vorstellbar, da es den Kern von Gerechtigkeit
und Menschenwürde betrifft.
Daher sind hier kurz wichtige Informationen und Internetseiten
angegeben, um die
Bedeutung und Problematik dieser komplizierten Thematik
zu verstehen, die leider oft nur Insidern wirklich bekannt ist.
Adressen:
www.amnesty.de/straflosigkeit
www.iccnow.org
Shanta Rau
Information Services Coordinator
NGO Coalition for the International Criminal Court
777 UN Plaza 12th Floor
New York, New York 10017
USA
Telephone: + 1 212 687 21 76
Faxsimile: + 1 212 599 1332
Email: cicc@iccnow.org
www.cicc.de/
Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen
Strafgerichtshof)
www.coeicl.de/
Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.
Postfach 100626, 78406 Konstanz
(Committee for an Effective International Criminal Law- CoEICL)
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