Forum  Bioethik Da es eine Angelegenheit ist, die nicht sehr einfach ist, hier einige Hinweise zum Internationalen Strafgerichtshof - insbesondere auch deswegen, weil die USA dies Vertragswerk nicht ratifizieren möchten und sogar Sanktionen gegen Staaten vorsehen, die nicht der Nato angehören und den Vertrag unterzeichnen.

A. Zum Internationalen Strafgerichtshof
   (International Criminal Court - ICC)
Hintergründe zum ICC und ein umstrittener Antrag im US-Senat

Hier scheint es sich - vordergründig - um ein eher normales internationales Vertragswerk zu handeln, da es auch nicht so sehr im öffentlichen Bewußtsein ist.
Das ist aber nicht der Fall! Mit der Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes soll in einmaliger Weise international anerkanntes Völkerrecht umgesetzt werden, wobei international anerkannte Menschenrechtsstandards einbezogen werden. Die Grundlagen dafür sind im Statut von Rom (am 17.Juli 1998) geschaffen worden.

Damit das Statut von Rom und damit das „Weltrechtsprinzip“ institutionell umgesetzt wird, soll ein Internationaler Strafgerichtshof eingerichtet werden, der insbesondere drei Vergehen ahndet:
-Völkermord
-Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie z.B. Folter
-schwere Kriegsverbrechen (Erschießung von Zivilisten, „ethnische Säuberungen“ 
Bisher gab es dafür nur einige speziell eingerichtete Tribunale (wie z.B. das UN-Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag für Jugoslawien und einige andere).

Nun soll weltweit ein Weltrechtsprinzip eingeführt werden, das vor allem sogen. Straflosigkeit verhindern soll, d.h. dass jetzt Täter bei Kriegsverbrechen, Folterungen, „Verschwindenlassen“ usw. jetzt auch zur Rechenschaft gezogen werden können. Das war in der Vergangenheit kaum der Fall, da oft z.B. spätere Amnestiegesetze Strafverfolgungen oder Verurteilungen verhindert haben. Ganz besonders deutlich war das insbesondere bei den Militärdiktaturen in Lateinamerika.
Damit dies geschehen kann, soll der ICC eingerichtet werden. Dazu müssen 60 Staaten das Statut von Rom ratifizieren. Bisher haben es ca. 45 Staaten ratifiziert (darunter auch Deutschland und zahlreiche andere EU-Staaten;
Stand: Januar 2002).
Die USA lehnen jedoch die Ratifizierung ab. Und noch ungewöhnlicher ist ein Antrag im US-Senat, der Sanktionen gegen Staaten vorsieht, die den Vertrag ratifizieren. Dieser Antrag wurde von einem Ausschuß des US-Senates entwickelt. Mehrfach wurde seit Sommer 2001 versucht, diesen Antrag im US-Senat durchzubringen, was jedoch nicht gelang.
Dann geschah das Unglaubliche. Der Antag des ASPA wurde im Dezember im Senat mit einer Mehrheit angenommen (auch Präsident Bush hatte diesen Antrag unterstützt; eine Mail gibt das wieder: BUSH SUPPORTS ASPA).

Damit weigern sich die USA zunächst, internationales Völkerrecht anzuerkennen, da sie es ablehnen, dass auch US-Büger, wenn sie Kriegsverbrechen begangen haben, vor ein internationales Gericht gestellt werden können. Andererseits möchten sie, daß Kriegsverbrecher aus anderen Ländern von einem internationalen Tribunal zur Rechenschaft gezogen werden.
Sicherlich ist interessant, die weitere Entwicklung zu verfolgen. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn sich die USA auch an allgemeines Völkerrecht halten (und nicht z.B. eigene Militärgerichte einführen, die nicht mehr den herkömmlichen Menschenrechtsstandards für faire Verfahren entsprechen- wie es bald nach dem 11.Sept. geschehen ist. Siehe dazu auch nähere Kommentare von amnesty international).

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