Werner-Fuß-Zentrum
Irren-Offensive e.V. & Landesverband Psychiatrie-Erfahrener
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Sonntag, 24. Februar 2002
Wir möchten auf folgenden Zeitungsbericht in der "Jungen Welt"
vom
Freitag 15.2. 2002, Seite 4 hinweisen:
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Kein Maulkorb für Kritiker
Homepage von Berliner Psychiatrieerfahrenen bleibt nach
Amtsgerichtsspruch im Netz
Pointierte Kritik an Gentechnologie wird weiterhin auf der Homepage
des
Berliner Landesverbands der Psychiatrieerfahrenen zu lesen sein. Eine
Klage des Direktor des Instituts für Humangenetik und Mitglied
des
nationalen Ethikrates, Prof. Peter Propping, war Ende vergangener Woche
vom Berliner Amtsgericht abgewiesen worden. Propping hatte sich durch
die Kritik im Netz beleidigt gefühlt und in die Nähe des
Faschismus
gerückt gesehen. Darauf verklagte er René Talbot von den
Psychiatrieerfahrenen wegen Beleidigung.
„Wir haben Wichtigeres zu tun" begründete vorm Berliner Amtsgericht
Tiergarten ein intellektuell sichtlich überforderter Staatsanwalt
während der Verhandlung seinen Antrag auf Verfahrenseinstellung.
Schon
bei der Verlesung der Anklage war er mehrmals ins Stocken gekommen.
Der
Richter mußte ihm wissenschaftliche Fachbegriffe soufflieren.
Das Verfahren selbst erinnerte stellenweise an eine Uni-Vorlesung.
Talbot verteidigte den inkriminierten Text im Internet offensiv und
mit
wissenschaftlicher Schärfe. Er verlas Auszüge aus dem Selbstverständnis
des Landesverbands der Psychiatrieerfahrenen, wozu neben dem Eintreten
für eine gewaltfreie Psychiatrie auch die Abschaffung der Zwangsberatung
und Zwangsbehandlungen gehörre. Ausführlich ging er auf die
wissenschaftliche Arbeit des Klägers ein. Propping mache psychische
Krankheiten an körperlichen Merkmalen, Mentales und Verhalten
an den
Genen fest. So biete er auf psychiatrischen Kongressen
Chromosomen-Workshops an.
Doch nicht nur die theoretische Arbeit von Propping wurde von Talbot
heftig kritisiert. Auf der Suche nach verdächtigen Gene würden
von
Propping und seinem Institut Blutproben von Psychiatriepatienten
entnommen. Für die Psychiatrieerfahrenen handelt es sich dabei
um einen
Verstoss gegen die Selbstbestimmung der Klinikinsassen. Aus diesem
Grund hatten sie in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Schröder
und
Bundespräsident Rau schon vor Monaten vergeblich die Abberufung
von
Propping aus dem Ethikrat gefordert.
Talbots Verteidiger Ziegler erklärte in einem kurzen Plädoyer,
dass sich
Propping der politischen Kritik der von seinen Forschungen Betroffenen
stellen müsse. Auch er stimmte der Einstellung des Verfahrens
zu. René
Talbot hätte zwar lieber einen Freispruch erreicht, sieht in dem
Ergebnis aber einen Erfolg. Zumal Propping schon vor Monaten im Rahmen
eines Zivilprozesses vergeblich gegen die kritischen Texte im Internet
vorgegangen war. Auch damals wurde das Verfahren eingestellt.
Peter Nowak
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Dieser Bericht ist dokumentiert auf folgender Website:
http://www.psychiatrie-erfahrene.de/horror.htm
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