Forum Bioethik Anbei der Text eines Faltblattes von amnesty international zum Internationalen Strafgerichtshof.
 

Für Wahrheit und Gerechtigkeit - gegen Straflosigkeit

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) und das Weltrechtsprinzip
(amnesty international, Mai 2001)

Mit der Verabschiedung des Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof am 17.Juli 1998 in Rom hat die internationale Staatengemeinschaft das Weltrechtsprinzip für schwere Menschenrechtsverletzungen endgültig anerkannt. Das Statut soll gewährleisten, dass solche Menschenrechtsverbrechen weltweit geahndet werden, und belegt, dass der Schutz der Menschenrechte Angelegenheit der internationalen Staatengemeinschaft ist und nicht nur die eines einzelnen Staates.

Notwendigkeit der internationalen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen
Traditionell liegt die Verantwortung für die Strafverfolgung von Verbrechen wie „ethnischen Säuberungen“, Folter oder systematischen Vergewaltigungen bei den Staaten, in denen die Taten verübt wurden (sogenanntes Territorialprinzip) oder deren Staatsangehörige als Täter oder Opfer beteiligt waren (sogenanntes Personalprinzip). Oftmals werden schwere Menschenrechtsverletzungen aber nicht geahndet, weil das Rechtssystem nach einem Konflikt zusammengebrochen ist oder nicht funktionieren soll, da die Machthaber eine strafrechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit verhindern wollen. Das Völkerrecht eröffnet zwei Wege, um Täter zur Verantwortung zu ziehen: Zum einen die Strafverfolgung auf internationaler Ebene durch internationale Strafgerichtshöfe, zum anderen die Strafverfolgung durch Drittstaaten.

Der Internationale Strafgerichtshof - Die Hoffnung im Einsatz gegen Straflosigkeit
Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) soll dazu beitragen, den Teufelskreis der Gewalt zu durchbrechen und den Opfern und ihren Hinterbliebenen ein wenig Genugtuung zu verschaffen. Er wird nach der Einleitung von Strafverfahren durch einzelne Staaten, den UN- Sicherheitsrat oder den unabhängigen Ankläger zuständig sein für
- Völkermord
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Folter, „Verschwindenlassen“ oder Vergewaltigungen
- schwere Kriegsverbrechen, wie „ethnische Säuberungen“ oder Erschießung von Zivilisten.

   Im Unterschied zu anderen Menschenrechtsverträgen können durch den ICC einzelne Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist wichtig, denn so kann sich ein Minister, Polizeichef oder Militärkommandant nicht hinter dem abstrakten Gebilde des Staates verstecken. Die Individualisierung der Verantwortung trägt zur Abschreckung bei, da die Peiniger nicht länger davon ausgehen können, dass ihre Taten ungesühnt bleiben. Milosevic, der sich vor dem speziell für Jugoslawien eingerichteten Strafgericht der Vereinten Nationen verantworten soll, wird ein Lied davon singen können. Wichtig auch: der ICC kann nur Haftstrafen verhängen, die Todesstrafe ist ausgeschlossen!
Noch gibt es den ICC nicht, denn dazu müssen mindestens 60 Staaten dem Statut von Rom beitreten. Im Mai 2001 waren es etwa 30, im Dezember 2001 etwa 43, daher lohnt es sich,  möglichst viele Staaten zum Beitritt zu bewegen. Erst dann kann der ICC mit seiner bedeutenden Arbeit beginnen. Amnesty international setzt sich z.B.dafür ein, dass dies spätestens 2002 der Fall ist. 

Strafverfolgung in Drittstaaten nach dem Weltrechtsprinzip
Die Strafverfolgung durch Drittstaaten ist völkerrechtlich immer dann möglich, wenn sich ein Staat auf das Weltrechtsprinzip stützen kann. Das Prinzip besagt, dass jeder Staat schwere Menschenrechtsverletzungen auch dann verfolgen kann, wenn sie außerhalb seines Staatsgebietes begangen wurden und weder Täter noch Opfer die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates besitzen (z.B. Verfahren in Belgien wegen Völkermords an Tutsi gegen Täter aus Ruanda). Es wurde erstmals nach Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Militärtribunale von Nürnberg und Tokio angewandt, um  Kriegsverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. Seither hat es sich im internationalen Recht verfestigt und ist anerkannt für Völkermord, zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Viele Staaten haben es in ihren nationalen Strafgesetzen verankert. In der Praxis ist es entgegen der Forderung von amnesty international bisher kaum zur Anwendung gelangt.
 
 

Hintergrundinformationen zum Internationalen Strafgerichtshof
(International Criminal Court  - ICC)
Der ICC hat in der gegenwärtigen Situation eine besondere Stellung, da hier eine internationale Gerichtsbarkeit eingeführt werden soll.,die auf dem Weltrechtsprinzip aufbaut und insbesondere Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwere Kriegsverbrechen ahnden soll, wie zum Beispiel das UN- Kriegsverbrechertribunal in Den Haag .
Voraussichtlich wird der ICC im Jahr 2002 seine Arbeit aufnehmen, wenn insgesamt 60 Staaten dem Statut von Rom  vom 17.Juli 1998 beigetreten sind. Inzwischen haben mehrere EU-Staaten, darunter auch Deutschland, den Vertrag ratifiziert.
Ein besonderes Problem ergab sich zur Zeit durch die Haltung der USA, die das Statut nicht ratifizieren wollten. Zudem gab es einen Antrag im Senat, der u.a.Sanktionen gegen Staaten vorsieht, die das Statut von Rom ratifizieren.
Dieser Antrag des ASPA schien längere Zeit keine Aussicht auf Erfolg für eine Mehrheit im US-Senat zu haben; er ist jedoch schließlich im Dez.2002 dort angenommen worden. Fast am selben Tag verließen die USA die Genfer Biowaffen-Konferenz und kündigten einige Tage später den ABM- Vertrag mit Russland.
Für die internationale Ebene stellt sich nun eine neue Situation, da zur Zeit wichtige Vertragswerke blockiert oder gekündigt sind. Das gilt insbesondere für die internationale Strafverfolgung bei Völkermord, schweren Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Neben anderen Gruppen setzt sich auch amnesty international  dafür ein, daß die USA das Weltrechtsprinzip akzeptieren und das Statut von Rom ratifizieren. Der Grund für die USA, dies nicht zu tun, ist, daß keine US-Bürger vor ein internationales Strafgericht  gestellt werden sollen, auch wenn sie schwere Kriegsverbrechen begangen haben. Dies ist jedoch mit internationalem Völkerrecht nicht zu vereinbaren. Auch eine mögliche Einsetzung von Militärtribunalen ist nicht akzeptabel und stößt selbst  innerhalb der USA auf Widerstand.

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