Pressemitteilung
Berlin, 19.06.2002
Hüppe: BGH-Urteil diskriminiert Behinderte und
nötigt Ärzte zur Selektion
Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Schadensersatz für
die
Geburt eines behinderten Kindes erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete
und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und
Ethik
der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:
Das BGH-Urteil diskriminiert alle Menschen mit Behinderungen und setzt
Ärzte einem Druck zur Selektion aus, der mit ärztlicher Standesethik
unvereinbar ist.
Der "Schadensfall Kind" hätte sich nur durch die vorgeburtliche
Tötung
des Kindes vermeiden lassen.
Ein verheerendes Signal ist, dass der BGH bei vorgeburtlich
diagnostizierter Behinderung des Kindes ein Recht auf Abtreibung mit
medizinischer Indiktion anerkennt. Die medizinische Indikation gilt
unbefristet und läßt die Abtreibung bis zur Geburt zu. Eine
Beratungspflicht gibt es nicht.
Das Urteil mindert massiv den Lebensschutz für behinderte Ungeborene.
Damit läuft es der erklärten Absicht des Gesetzgebers zuwider,
dass
"eine Behinderung niemals zu einer Minderung des Lebensschutzes
führen
kann".
Das Urteil wird weiterhin die gesellschaftliche Akzeptanz und
Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen schwächen.
Die Praxis der eugenischen Abtreibungen mit medizinischer Indikation
bis
hin zur Spätabtreibung lebensfähiger Kinder hatte die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu ihrem Antrag "Vermeidung von
Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder" (Bundestagsdrucksache
14/6635) veranlaßt.
Es ist völlig unverständlich, wie die rot-grüne Mehrheit
die
interfraktionellen Gespräche unter Federführung von Inge
Wettig-Danielmeier (SPD) verschleppt und alle ernsthaften
Verbesserungsvorschläge abgelehnt hat.
--
Thomas Friedl
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 0 30 - 22 77 75 89
Fax 0 30 - 22 77 67 08
email: hubert.hueppe@bundestag.de
Internet: www.huberthueppe.de
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